WEG Verwaltung
Die Rechte und Pflichten des Verwalters ergeben sich aus dem Wohnungseigentumsgesetz, der Teilungserklärung und den rechtswirksamen Beschlüssen und Vereinbarungen der Eigentümer.
Bei einer Verwaltung Ihrer WEG durch uns sind in der Verwaltergebühr folgende Leistungen enthalten:
- Verwaltung nach dem Wohnungseigentumsgesetz
- Eigentümerversammlung, Einberufung und Leitung
- Protokollführung und Erstellung einer Niederschrift
- Beiratssitzung, Einberufung und Leitung
- Zeitnahes Umsetzen und Durchführung von Beschlüssen und Vereinbarungen
- Erstellen der Wirtschaftpläne
- Kontoführung
- Überwachen der Hausgeldzahlungen
- Rechnungskontrolle
- Verbuchung von Zahlungs- Ein- und Ausgängen
- Erstellung der Jahresabrechnung
- Mahnverfahren und ggf. Einleitung gerichtlicher Mahnbescheide
- Aufstellung der Vermögensübersicht bzw. der Schulden
- Betreuung, Abwicklung und Abrechnung mit Handwerker, Hausmeister, Gebäudereinigungsfirmen und
Gartenpfleger etc.
- Kostenvoranschläge z. B. für Instandhaltung einholen und bewerten
- Hausordnung, erstellen und überwachen
- Schriftwechsel mit Behörden
- Einhalten aller gesetzlichen und behördlichen Vorschriften
- Vergabe und Überwachung von Wartungsverträgen
- Veranlassen von Prüfung und Wartung von Sicherheitseinrichtungen, z.B. Heizung, Aufzug,
Lüfteranlagen, Notbeleuchtungen, Feuerlöscher und Löschwasserstegleitungen
- Beauftragung von Sachverständigen und Architekten nach Beschlussfassung
- Laufende Objektkontrolle im Innen- und Außenbereich
- Instandhaltung, -setzung und Modernisierungsmaßnahmen an Fachleute und Handwerker vergeben und
Ausführung überwachen
- Abwicklung von Versicherungsfällen
- Gerichtl. Vertretung der Wohnungseigentümer ggf. mit Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes
- Mitwirken bei Gerichtsterminen
- Leistungs- und Kostenvergleiche bei laufenden Verträgen
- Abschluss und Kündigung von Verträgen und sonstigen Rechtsgeschäften nach Beschlussfassung
- Übernahme der Mietsonderverwaltung einer Eigentumswohnung