Gewerbe & Mietsonderverwaltung
Verwaltung von Gewerbeobjekten:
Bei gewerblichen Objekten übernehmen wir die Verwaltung in dem Rahmen, der von Ihnen als Eigentümer gewünscht wird.
Mietsonderverwaltung:
Im Rahmen einer von uns verwalteten WEG besteht auch die Möglichkeit der Übernahme einer Mietsonderverwaltung für Ihre Eigentumswohnung. In Ausnahmefällen auch in nicht von uns verwalteten Wohnungseigentümergemeinschaften.
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